Die Wohnfläche ist die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zur Wohneinheit gehören. Seit dem 1. Januar 2004 regelt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) die Ermittlung der Wohnfläche:
Folgende Grundflächen gehören nicht zur Wohnfläche:
- Keller
- Abstellräume und Kellerersatzräume
- Waschküchen
- Bodenräume
- Trockenräume
- Heizungsräume
- Garagen
Besondere Räume
- unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind gehören zur Hälfte zur Wohnfläche (beheizbar zu 100%)
- alkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen gehören in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte zur Wohnfläche
Bezüglich Dachschrägen gilt Folgendes:
- zu 100 Prozent: alle Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern, inklusive Flur, Bad, Küche, WC, Abstellkammern.
- Zur Hälfte: die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch.
- Zu einem Viertel: Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten. In Ausnahmefällen wird ein höherer Anteil (maximal 50 Prozent) berechnet.
- Nicht berücksichtigt werden: Raumabschnitte unter einem Meter Höhe.