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Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zur Wohneinheit gehören. Seit dem 1. Januar 2004 regelt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) die Ermittlung der Wohnfläche:

Folgende Grundflächen gehören nicht zur Wohnfläche:

  • Keller
  • Abstellräume und Kellerersatzräume
  • Waschküchen
  • Bodenräume
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen

Besondere Räume

  • unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind gehören zur Hälfte zur Wohnfläche (beheizbar zu 100%)
  • alkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen gehören in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte zur Wohnfläche

Bezüglich Dachschrägen gilt Folgendes:

  • zu 100 Prozent: alle Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern, inklusive Flur, Bad, Küche, WC, Abstellkammern.
  • Zur Hälfte: die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch.
  • Zu einem Viertel: Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten. In Ausnahmefällen wird ein höherer Anteil (maximal 50 Prozent) berechnet.
  • Nicht berücksichtigt werden: Raumabschnitte unter einem Meter Höhe.

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