Ein unbeheizter und nicht zusätzlich gedämmter Nutzkeller wird kalter Keller genannt. Diesen kann man für Lager- und Abstellräume, Heizungs- und Hausanschlussraum (z.B. Wasser- und Gaszähler, Telefonanschluss), Hauswirtschaftsraum, Hobbykeller, Werkstatt oder als Weinkeller nutzen. Die Ausgestaltung erfolgt dabei meist sehr einfach: die Wände sind wenig verputzt, Leitungen oft nicht unter Putz gelegt, Wasserleitungen oft frei im Raum montiert. Fenster sind nicht auf viel Tageslicht ausgelegt. Reine Nutzkeller müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht gedämmt werden, aber vom beheizten Geschoss darüber mit einer entsprechenden Dämmung getrennt werden.