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Geschossanzahl

Ein Geschoss beschreibt den Gebäudeteil, der alle auf gleicher Höhe liegenden Räume umfasst, d.h. die Gesamtheit aller Räume, die auf einer Ebene liegen und horizontal miteinander verbunden sind.

Die Bezeichnungen Geschoss und Stockwerk haben Ihren Ursprung in unterschiedlichen Bauweisen von Gebäuden. Die Bezeichnung Stockwerk kommt dabei aus der dem Fachwerkbau Ständerbauweise, weshalb der Begriff heute im Bauwesen nicht als Fachbegriff zählt. Hier wird nur von Geschossen gesprochen.

Bei der Verwendung der Begriffe Stockwerk oder Etage kann es zu Missverständnissen kommen, da die Zählungen hier teilweise abweichen.

Die im Bauwesen verwendeten Geschossbezeichnungen definieren sich wie folgt:

  • Normalgeschoss: alle Geschosse, deren Grundfläche der Gebäudegrundfläche entspricht. Die vorgegebene Geschosszahl in Bebauungsplänen berücksichtigt nur die Normalgeschosse (Erd- und Obergeschosse).
  • Erdgeschoss: das zu ebener Erde liegende Geschoss, was auch über einige Stufen (hinauf, selten hinunter) erreichbar sein kann und nicht dem Fußbodenniveau der Umgebung entsprechen muss. Ist im Haus ein Tiefparterre vorhanden, so wird das Erdgeschoss in der Regel als Hochparterre bezeichnet.
  • Kellergeschoss: Geschosse, die unterhalb des Erdgeschosses liegen, werden Kellergeschosse, Untergeschosse (UG) oder Tiefgeschosse – je nach Nutzungsform – genannt. Diese Geschosse liegen in der Regel unter der Geländeoberfläche. Liegt ein Kellergeschoss nur zum Teil unter der Geländeoberfläche so nennt man dies Souterrain oder Tiefparterre. Bei mehreren Untergeschossen zählt man vom Erdgeschoss in die Tiefe.
  • Obergeschoss: alle Geschosse über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Die Zählung der Geschosse unterscheidet sich weltweit, in Deutschland ist es üblich, mit dem ersten Obergeschoß zu beginnen.
  • Dachgeschoss: Geschosse, die direkt unter dem Dach und oberhalb der Traufe liegen. Aufgrund der Dachneigung haben sie eine kleinere nutzbare Grundfläche als die darunterliegenden Geschosse. Je nach Ausbauart und daraus resultierendem Innenraum kann ein Dachgeschoss baurechtlich ggf. als Vollgeschoss zählen.
  • Vollgeschoss: hier gibt es leicht abweichende Definitionen in den Bauordnungen der Bundesländer, so ragt ein Vollgeschoss eine bestimmtes Maß über der Geländeoberfläche heraus, geht über einen bestimmten Anteil der Grundfläche und verfügt über eine bestimmte Höhe.

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