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KfW Effizienzhaus 70

KfW Effizienzhaus 70

Ein KfW Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60 Haus) bezeichnet Häuser mit einer energetischen Mindesteffizienz bezogen auf die Kriterien, die in der Energie-Einsparungsverordnung für das Referenzgebäude des modernen, effizienten Baustandard (Referenzhaus 100, Niedrigenergiehaus KfW 100) definiert wurden.

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf eines KfW Effizienzhaus 70 darf nicht mehr als 70% des Höchstwertes des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009 betragen.
  • Der Transmissionswärmeverlust darf max. 85% des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009 betragen.

Diese Kategorisierung (KfW Effizienzhaus 40, KfW Effizienzhaus 55, KfW Effizienzhaus 70) hat auch Auswirkungen auf entsprechende Förderungsmöglichkeiten durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), welche den Bau bzw. Kauf von energiesparenden Immobilien mit zinsgünstigen Darlehen fördert. Je nach Einordnung in diese Kategorien bestimmt sich der Tilgungszuschuss der KfW. Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist das Haus und desto höher die Förderungsmöglichkeiten.


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