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Flachdach

In den Bauordnungen der Bundesländer gibt es keine eindeutige Definition eines Flachdachs. Grundsätzlich ist ein Flachdach ein Dach, welches über keine oder nur eine geringe Dachneigung verfügt. Die Obergrenze wird hierbei nicht einheitlich mit bis zu 25° angegeben, manchmal wird auch zwischen „Flachdach“ und „flach geneigtem Dach“ unterschieden.

Früher wurden Flachdächer überwiegend bei Gewerbebauten eingesetzt, in den 60er und 70er gewann das Flachdach für Bungalows an Popularität. Heute gewinnt es durch seine Verwendung in Zusammenhang mit Passivhäusern wieder stark an Bedeutung für den Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die Abdichtung und die ständige Entwässerung des Flachdachs ist besonders wichtig, da stehendes Wasser das Dichtungsmaterial ermüdet und den darunter liegenden Beton porös werden lässt. Auch eine Dämmung ist genauso wichtig wie bei anderen Dächern, um das darunter liegende Geschoss bewohnbar zu machen. Ein Flachdach ist in der Regel sehr wartungsintensiv, da häufig Feuchtigkeits- und Alterungsschäden auftreten. Die Gestaltungsmöglichkeiten von Außen sind recht eingeschränkt. Innen hingegen hat man den Vorteil, dass das Abschlussgeschoss frei gestaltet werden kann, da es keine Schrägen hat. Man kann Standardfenster einsetzen und zusätzliches Licht durch Lichtkuppeln im Flachdach schaffen.

flachdach


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