Es gibt keine eindeutige Definition für ein ausbaufähiges Dachgeschoss. Um die Fläche unter dem Dach jedoch als Wohnraum nutzen zu können, müssen im Allgemeinen bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Neben rechtlichen Bestimmungen (Baugenehmigung) gilt hierbei zu überprüfen, ob die tragende Konstruktion genügend Platz für einen Ausbau bietet. Dies hängt natürlich von der Dach-Art und dessen Neigungswinkel ab. Für die Nutzung als vollwertigen Wohnraum sollte mindestens die Hälfte der Fläche über eine Kopf- bzw. Stehhöhe von mind. 2,30 Meter unter Einbezug der zukünftigen Boden- und Wandbelege verfügen. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Dach eine Neigung von mindestens 35 Grad hat.
Auch die Tragkraft des Bodens muss ausreichend sein, damit eine normale Nutzung als Wohnraum, z.B. mit einer vollen Badewanne o.ä. möglich ist.
Um die Energieeffizienz des Hauses zu erhalten und nicht zu verschlechtern, muss auch die Dämmung des Daches bestimmte Anforderungen erfüllen. Geeignete Dämmstoffe können Hitze und Kälte in den Räumen unterm Dach abhalten und sorgen für einen ausreichenden Schallschutz.