Die Energieeinsparverordnung (Vollfassung) ist ein Element der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Hierin werden Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Bauobjekten vorgeschrieben.
Die erste Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) trat am 01.02.2002 in Kraft. Anschließend gab es mehrere Änderungen, z.B. aufgrund von geändertem EU-Recht. Die nächste Neufassung (EnEV 2014) tritt am 01.05.2014 in Kraft. Sie hat Ihren Ursprung im Kyoto-Protokoll von 1997 (mit dem Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen), die inhaltliche Grundlage bildet die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU).
Die Verordnung gilt in Deutschland für Gebäude mit normalen Innentemperaturen ( > 19 °C, jährlich > vier Monate beheizt, überwiegend zum Wohnen genutzt) und niedrigen Innentemperaturen ( > 12 °C < 19 °C, jährlich > vier Monate beheizt). Ausnahmen bilden Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, bestimmte Betriebsgebäude (z.B. für Tierhaltung oder Pflanzenverkauf), unterirdische Bauwerke oder mobile Gebäude wie z.B. Zelte. Im Detail wird unterschieden, ob die Anforderungen für neue oder für bestehende Gebäude gelten, die verändert werden sollen.
In der Verordnung werden Höchstwerte und Nachweisverfahren für den Jahres-Primärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust vorgeschrieben. Die Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf werden für ein Referenzgebäude definiert. Der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle wird ebenso berücksichtigt wie die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung). Mittels des so genannten Primärenergiefaktors werden Verluste in der Energiebilanzbetrachtung des Gebäudes berücksichtigt, die sich aus der vorgelagerten Prozesskette ergeben, d.h. welche Energie vor der Entnahme bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird. Er enthält aber auch eine ökologisch bestimmte Komponente, die den CO2-Ausstoß der einzelnen Energieträger bewertet.
Das zu Grunde liegende Referenzhaus, welches alle Anforderungen genau erfüllt, wird auch Referenzhaus 100 genannt. Hieraus leiten sich auch die Anforderungen an die KfW Effizienzhäuser wie z.B. KfW Effizienzhaus 70, KfW Effizienzhaus 55 und KfW Effizienzhaus 40 ab.