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Warmer Keller

Bei der Nutzung, die ggf. längere Aufenthalte erfordert wie bspw. Tischtennisspiel, Hometrainer oder Partyraum, ist ein wärmegedämmter (warmer Keller) Nutzkeller gefragt. In diesem Fall zählt der Keller also zum beheizten Gebäudevolumen und fällt damit unter die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit ihren Dämmvorschriften.

Egal ob warmer oder kalter Nutzkeller – vom Grundriss her werden diese in der Regel eher mit kleinen Räumen für die Trennung der einzelnen Stau- und Lagerflächen sowie den Funktionsräumen geplant.

Ein Wohnkeller muss in der Regel weitere Kriterien erfüllen.


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